Verständig. Verständlich. Verlässlich.
Der Notar Dr. Stephan Wübbelsmann, LL.M. Tax., in Künzell steht Ihnen mit juristischer Kompetenz, wissenschaftlicher Qualifikation und langjähriger Erfahrung in allen notariellen Bereichen zu Verfügung. Zusammen mit seinem Team bietet er freundlichen und kompetenten Service bei möglichst kurzen Bearbeitungszeiten.
Selbstbewusst Entscheidungen treffen.
Ein Notar steht Ihnen in vielen Lebensbereichen als kompetenter und seriöser Rechtsberater zur Seite. Das Beurkundungsverfahren dient dazu, Rechtssicherheit zu schaffen und Sie bei den vielleicht wichtigsten Transaktionen und Rechtsgeschäften ihres Lebens zu unterstützen. Daher nimmt sich Herr Dr. Wübbelsmann und seine fachkundigen Mitarbeiter die nötige Zeit für Ihre Anliegen, hört Ihnen zu und entwickelt gemeinsamen mit Ihnen passgenaue und rechtssichere Lösungen, damit Sie schließlich selbstbewusst Ihre Entscheidungen in diesen wichtigen Momenten Ihres Lebens treffen können.
Berufsbild des Notars.
Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar neutral und unabhängig. Deshalb vertritt er nicht die Interessen einer Partei, sondern berät alle Beteiligten unparteiisch. Er unterliegt der Schweigepflicht und kann Sie so selbst in den vertraulichsten Situationen umfassend informieren und beraten. Durch die hohen Einstellungsvoraussetzungen und die mehrjährige Spezialausbildung wird eine herausragende fachliche und persönliche Qualifikation der Notare sichergestellt, die eine juristische Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet. Notare sind zudem strengen Richtlinien und vielfältigen Amtspflichten unterworfen, deren Einhaltung regelmäßig durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts überprüft wird.
Die Kernaufgaben des Notars.
Immobiliengeschäfte
Immobilienangelegenheiten stellen für viele Menschen die finanziell größte und wichtigste Entscheidung in ihrem Leben dar. Damit alle Seiten bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und eine rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung des Vertrags gewährleistet ist, hat der Gesetzgebende die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Aufgabe des Notars ist es, als neutraler und unabhängiger Berater die Interessen aller Parteien im Blick zu haben und für faire und ausgewogene Regelungen zu sorgen. Detaillierte Informationen, was der Notar in Immobilienangelegenheit für Sie tun kann, nebst einem erläuternden Glossar finden Sie hier.
Nachfolge
Zu Lebzeiten versuchen wir unser Vermögen geschickt zu bewahren oder zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen hingegen nur die Wenigsten ausreichend vor. Dies kann Streitigkeiten in der Familie, teure Gerichtsverhandlungen und den Zerfall des Vermögens zur Folge haben. Der Notar berät sie daher bei Ihren erbrechtlichen Fragestellungen, erstellt mit Ihnen individuelle Erblösungen durch Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und unterstützt Sie bei lebzeitigen Vermögensübertragungen. Detaillierte Informationen, was der Notar in Nachfolgeangelegenheiten für Sie tun kann, nebst einem erläuternden Glossar finden Sie hier.
Unternehmen
Als Unternehmer werden täglich hohe Anforderungen an Sie gestellt. Ihr Betrieb erfordert jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen. Dabei sind nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zur Vermeidung weitreichender Fehler bedarf es daher einer professionellen rechtlichen Beratung – von der Gründung Ihres Unternehmens über die Durchführung von Strukturmaßnahmen bis hin zur Unternehmensnachfolge. Detaillierte Informationen, was der Notar in Unternehmensangelegenheiten für Sie tun kann, nebst einem erläuternden Glossar finden Sie hier.
Familie
Wenn aus einem ICH ein WIR werden soll, ist das ein Riesenschritt. Nichts anderes gilt freilich dann, wenn aus dem WIR wieder ein ICH werden muss. Der Notar berät sie daher bei Ihren familienrechtlichen Fragestellungen und unterstützt Sie durch Gestaltung von Eheverträgen oder auch Scheidungsfolgenvereinbarungen. Darüber hinaus informiert der Notar über die weitreichenden rechtlichen Folgen von und unterstützt Sie bei Sorgeerklärungen, Vaterschaftsanerkennungen und Adoptionen. Detaillierte Informationen, was der Notar in Familienangelegenheiten für Sie tun kann, nebst einem erläuternden Glossar finden Sie hier.
Vorsorge
Ein Notfall kommt stets unerwartet, muss Sie aber nicht unvorbereitet treffen. Auch wenn Sie durch Krankheit und Unfall ihre persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind, können Sie durch vorsorgende Dokumente dafür Sorge tragen, dass sich alles in Ihrem Sinne abspielt. Hierzu bereitet als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. Detaillierte Informationen, was der Notar in Vorsorgeangelegenheiten für Sie tun kann, nebst einem erläuternden Glossar finden Sie hier.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Stephan Wübbelsmann
LL.M. TAX
Georg-Stieler-Straße 26
36093 Künzell
Tel: +49 661 901644-0
Fax: +49 661 901644-20
E-Mail: notar@cornea-franz.de
Assistenz:
Marina Lich-Österle
Doreen Dziobaka
Julia Brecht
Korrespondenz:
Deutsch
Englisch
Dr. Wübbelsmann ist neben seiner Tätigkeit als Notar mit Amtssitz in Künzell auch als Anwalt für die Kanzlei Cornea Franz Rechtsanwälte mbB tätig (mehr zu Cornea Franz Rechtsanwälte mbB finden Sie hier.) Zuvor war er bei einer der führenden deutschen Steuerkanzleien in Frankfurt am Main, sowie bei einer Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Osnabrück beschäftigt. Sein anwaltlicher Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich der immobiliarsachenrechtlichen sowie handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen der Unternehmensnachfolge, der Umstrukturierung, sowie der Umwandlung. Weitere Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im Bereich der steuerrechtlichen Prozessführung und der komplexen wirtschaftsrechtlichen Vertragsgestaltungen. Neben einer mehrjährigen Tätigkeit als Lehrbeauftragter für Unternehmensrecht an der Hochschule Fulda veröffentlicht Dr. Wübbelsmann regelmäßig juristische Fachbeiträge.
Veröffentlichungen
Erste steuerliche Folgefragen zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (DStR 2020, 696)
Die Realteilung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (DStR 2019, 2289)
Umsatzsteuerrechtliche Wechselwirkung des Rangrücktritts (DStR 2016, 1723)
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung (DStR 2016, 1420)
Aktuelle Stolpersteine bei der Pensionszusage (DStR 2014, 1861)
Die öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden an Gesellschaften – Änderungen durch das MoMiG? (DStR 2011, 126)
Die Vergütung des Geschäftsführers – Ausstrahlung des VorstAG auf die GmbH? (GmbHR 2009, 988)
Preisgelder im Anwendungsbereich des § 18 EStG – zugleich Anmerkung zu BFH, Urteil vom 23.04.2009, VI R 39/08 (DStR 2009, 1744)
Streitschrift gegen die Insolvenzverschleppungshaftung – zugleich Erwiderung auf das Urteil des OLG Saarbrücken vom 06.05.2008 (GmbHR 2008, 1303)
Die beschränkte Steuerpflicht der Freiberufler – unter besonderer Berücksichtigung des entmaterialisierten digitalen Geschäftsverkehrs (Diss., 2008, Carl Heymanns Verlag – ASTAR Bd. 13)
Domainrechte im Vier-Parteien-Verhältnis (K&R 2005, 484)
Gedanken zur Diversifikation der Abschreibung einer Domain (DStR 2005, 1659)
Wettbewerbsverbote in Unternehmenskaufverträgen (GmbHR 2005, 519, mit Dr. Wiesbrock)
Feststellungsverjährung vs. Festsetzungsverjährung (AO-StB 2004, 317)
Werbungskosten beim Erststudium (EStB 2004, 163)
Die Bauabzugsteuer im grenzüberschreitenden Verkehr (IStR 2003, 802)
Verbilligte Vermietung an Angehörige (EStB 2003, 361)
Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung auf dem europäischen Prüfstand (IStR 2003, 6 ff., mit Sullivan und Wallner)
Steuerneutrale Verwertung eines Sicherungsgutes (UR 2002, 356)
Replik auf Kudlich: Missbrauch eines Geldwechselautomaten (JuS 2001, 728)
Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen (MMR 1 / 2001, XIV)
Schreiben Sie mir gerne.
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